
Deutschland gehört bei der Internet Nutzung durch Unternehmen und Privatpersonen zu den führenden Nationen. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland Spitzenplätze in den Bereichen E-Commerce und E-Procurement. Das Internet und die steigende globale Vernetzung ermöglichen eine schnelle und einfache Abwicklung von Waren-Käufe und -Verkäufe. Gesetzliche Regelungen für den globalen elektronischen Geschäftsverkehr wie z.B. in den Bereichen Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz im Internet sind unabdingbar. (Weitere Informationen finden Sie auf der IuKDG-Webseite des BMWA s.u.)
Am 1. Juli 2004 trat die Novelle des Telkommunikationsgesetz (TKG) in Kraft:
Intention des TKG ist es durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im TK-Markt zu fördern, Verbraucherinteressen zu stärken und eine ausreichende Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen:
[PDF]
(URL: http://www.bmbf.de/_media/telekommunikationsgesetz.pdf)
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(URL: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Unternehmer/E-Business/e-commerce-und-recht.html)
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(URL: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Service/Gesetze/rechtsgrundlagen-telekommunikationspolitik.html)
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(URL: http://www.iukdg.de)