Telearbeit umfasst Arbeitsformen außerhalb des Firmengebäudes des Arbeitgebers. Zur Kommunikation, die in verstärktem Maße notwendig ist, kommen E-Mails, Telefon oder Fax zum Einsatz. Vor allem bei Mitarbeitern mit Kindern ist Telearbeit als Wiedereinstieg in den Beruf beliebt, sie bietet aber auch ansonsten den Vorteil, dass eher ungestört gearbeitet werden kann. Welche Arbeitsziele erreicht und welche Termine eingehalten werden müssen, dass wird individuell mit dem Arbeitgeber festgelegt. Doch gerade diese Situation beinhaltet rechtlich gesehen auch Sprengstoff. Die beliebteste Form der Telearbeit ist die alternierende Telearbeit, bei der abwechselnd zu Hause oder in der Firma gearbeitet wird.
Voraussetzungen für Telearbeit
Der Arbeitgeber ist entweder verpflichtet, dem Mitarbeiter zu Hause einen Arbeitsplatz zu schaffen, oder der Mitarbeiter finanziert sein Büro aus privaten Mitteln. Wichtig ist, dass auch Telearbeit Aspekte wie Arbeitssicherheit berücksichtigen muss.
Da kein direkter Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten besteht, muss verstärkt digital kommuniziert weden. Da außerdem eine unmittelbare Kontrolle fehlt, müssen solche Mitarbeiter außerdem dazu in der Lage sein, Selbstdisziplin zu üben und Termine wie Besprechungen selbstveranwortlich einzuhalten.
Überproportional oft praktizieren Führungskräfte der zweiten Ebene Telearbeit.
Rechtsformen der Telearbeit
Telearbeit ist in folgenden Rechtsformen möglich: als freier Mitarbeiter (Selbstständiger), als klassischer Arbeitnehmer (Angestellter mit Weisungsgebundenheit gegenüber Vorgesetzten), Heimarbeiter (wirtschaftlicher Ertrag und Risiko verbleiben beim Arbeitgeber, es handelt sich jedoch um einen eigenen Arbeitsplatz) oder eine arbeitnehmerähnliche Person.
Rechtliche Probleme
Tatsächliche Arbeitszeit und Leistungserbringung sind bei Telearbeit schwerer zu überprüfen. Daher wird oft von “Vertrauensarbeitszeit” gesprochen, was aber Konfliktstoff beinhaltet.
Meist ist die Haftungsfrage auch nicht geklärt: Wer haftet, wenn Informationen beschädigt oder wenn Viren in das IT-System des Arbeitgebers eindringen? Dies muss vertraglich geregelt werden.
Außerdem besteht das Problem des Datenschutzes: Telearbeiter haben häufig ein Zimmer in ihrer Wohnung für die Arbeit zur Verfügung. Wie aber können beispielsweise Familienmitglieder daran gehindert werden, sich Zutritt zu verschaffen und an sensible Daten zu kommen? Der Telearbeiter ist meist deswegen verpflichtet zu melden, wo er welche elektrischen Geräte installiert hat. Arbeitgeber hingegen dürfen sich nicht einfach Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Telearbeit ermöglicht außerdem transnationale Zusammenarbeit. Dies ist einerseits ein Vorteil, doch andererseits gelten die rechtlichen Bestimmungen am Standort des Arbeitgebers. Da in manchen Ländern zum Beispiel ein loserer Kündigungsschutz besteht, kann dies zu Problemen führen.
Vereinsamung
Ein großer Problemkomplex ist die Gefahr der Vereinsamung des Telearbeiters. Er (oder sie) hat keinen direkten Kontakt zu Kollegen, ist auch sonst von den Begebenheiten innerhalb des Betriebs weitgehend abgeschnitten. Dies kann außer der sozialen Isolation auch zu einer vertraglichen Schlechterstellung führen.
