Mediendienste-Staatsvertrag

Mediendienste-StaatsvertragDer Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) wurde zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen, um bundesweit einheitliche Regelungen zu etablieren. Der Staatsvertrag über Mediendienste trat im Jahr 2007 außer Kraft. Er beinhaltet insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten und -regelungen von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten. Mit dem Staatsvertrag über Mediendienste sollte die rasante Entwicklung des Internets und die damit einhergehenden rechtlichen Fragen zeitnah geklärt werden. Es wurde eine permanente Anpassung des IT-Rechts verfolgt, was größtenteils über die Rechtsprechung erfolgte.

Wissenswertes über den Staatsvertrag über Mediendienste

Der Staatsvertrag über Mediendienste erlangte im Jahr 1997 Rechtskraft. Zeitgleich wurde der Staatsvertrag über Bildschirmtext außer Kraft gesetzt. Vor der Etablierung des Mediendienste-Staatsvertrages debattierten Länder und Bund über die Zielsetzungen der einheitlichen Regelung. Das gemeinsame Ziel bundesweit einheitliche Regelungen für die Nutzung von Internet-Diensten zu schaffen, kollidierte mit den Vorstellungen über die Gesetzgebungskompetenzen. Dies bedeutet, dass sich Länder und Bund darum stritten, wer neue Gesetze erlassen durfte und ob Bundes- oder Landesrecht anwendbar sein sollte. Der Mediendienstestaatsvertrag und das Teledienstegesetz wurden mit parallelen Regelungen belegt, wodurch eine Anwendung der beiden Gesetze erheblich erschwert wurde.

Geschichte des Staatsvertrages über Mediendienste

Der Staatsvertrag über Mediendienste wurde insgesamt drei Mal abgeändert. Im März des Jahres 2007 trat dieser schließlich außer Kraft. Nachfolgeregelungen wurden in den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien übernommen. Regelungen befinden sich nun im Telemediengesetz, für welches der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz besitzt.

Die Inhalte des Mediendienste-Staatsvertrages

Der Staatsvertrag über Mediendienste enthielt insbesondere Regelungen über Zulassungen und Anmeldungen von Mediendiensten, Sorgfaltspflichten von Dienstanbietern und Regelungen zu deren Haftung. Weiterhin wurden die Auskunftsrecht von Dienstanbietern, Datenschutzregelungen und die Anwendungspraxis diskutiert. Der Geltungsbereich des Staatsvertrages über Mediendienste war von Beginn an umstritten. Streitigkeiten kamen vor allem bei der Abgrenzung zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Angeboten und Diensten auf. Im Jahr 2001 sperrte das Land Nordrhein-Westfalen mit Hilfe des Staatsvertrages über Mediendienste mehrere Internetpräsenzen. Dies führte zu öffentlichen und politischen Diskussionen.


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