Muss die Lebensversicherung versteuert werden?

Muss die Lebensversicherung versteuert werden?In der Bundesrepublik müssen grundsätzlich so gut wie alle Kapitalerträge versteuert werden. Das Wort "Kapitalertrag" erklärt das sehr anschaulich. Natürlich aber existieren diverse Gesetzesvorschriften über die Höhe dieser Steuern. So ist zu unterscheiden zwischen nicht staatlich bezuschussten Lebensversicherungen, die bereits vor dem Jahre 2005 liefen und solchen, die erst danach mit den ersten Zahlungen fällig waren. Wurde also – auch hier gibt es wieder Einschränkungen – der erste Betrag vor dem 1.1.2005 eingezahlt und läuft die Versicherung bei der Auszahlung, die mindestens fünf Beiträge hoch sein muss, bereits über zwölf Jahre, ist die Auszahlung steuerfrei. Außerdem muss, so das Gesetz, ein Todesfallversicherungsschutz in Höhe von mindestens sechzig Prozent vereinbart sein. Wurde die Police, also die Lebensversicherungen für Finanzierungen abgetreten, kann man damit rechnen, besteuert zu werden. Erfolgte der Abschluss und die erste Beitragszahlung nach dem Dezember 2004, ist der Vertrag steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt zum Auszahlungszeitpunkt. Dabei werden von der Auszahlungssumme die gesamten über den Laufzeitraum eingezahlten Beiträge sowie ihre Zinserträge abgezogen und die Summe, die den Unterschied ausmacht, unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Eine Steuererleichterung um die Hälfte gibt es, wenn der Versicherte bereits das sechzigste Lebensjahr vollendet hat und die Versicherung bereits über zwölf Jahre lang läuft. Auch Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsrenten sind bei einer durchgeführten Einmalauszahlung einkommensteuerpflichtig. Die zu versteuernde Versicherungsleistung bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist die Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Bei Berufsunfähigkeitsrenten wird mit dem Ertragsanteil als sogenannte abgekürzte Leibrente besteuert. Wie hoch der Ertragsanteil ausfällt, ist von der Dauer der Rentenzahlung durch die Versicherung abhängig. Die Tabelle mit den Prozentsätzen zum Ertragsanteil für Berufsunfähigkeitsrenten sind im Paragrafen 55 EStDV in aller Ausführlichkeit und auch im World Wide Web abrufbar, niedergelegt. Allgemein kann ein Wechsel des Versicherungsgebers, der relativ einfach vorzunehmen ist, große finanzielle Vorteile bringen.

© 2012 iid.de. Alle Rechte vorbehalten.
Kostenlos virenfreie Software downloaden - Windows-Software und Mac-Software